Liebe Schützenschwestern sowie Schützenbrüder,
Aktuelle Meldung
ab dem
25.08.2021 sowie Änderungen bei einer
Inzidenz über 35.
- Im Landkreis Schweinfurt ist Sport jeder Art (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) ohne Personenbegrenzung gestattet.
- Ab einer Inzidenz von über 35 ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit negativen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 der 13. BayIfSMV erlaubt (s.u.); unter freiem Himmel ist die Sportausübung weiterhin ohne Testnachweis gestattet. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind u.a. asymptomatisch vollständig geimpfte Personen sowie genesene Personen.
- Zudem entfällt bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sowie in Gebäuden zunächst das bisherige Testerfordernis für Besucherinnen und Besucher. Ab einer Inzidenz von über 35 müssen Besucherinnen und Besucher bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen allerdings einen negativen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 der 13. BayIfSMV vorlegen. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind u.a. asymptomatisch vollständig geimpfte Personen sowie genesene Personen.
Bei einem Besuch unseres Vereinsheimes ab dem 25.08 gilt die
3G Regel (Nachweis erforderlich):
Getestet –
Geimpft –
Genesen.
Es gilt zu beachten, dass ein Ausschank an Theken oder Tresen nicht erlaubt ist (Inzidenz > 35).
- Ab einer Inzidenz von über 35 benötigen Gäste in geschlossenen Räumen einen negativen Testnachweissnach Maßgabe von § 4 der 13. BayIfSMV (s.u.). Dies gilt für jeden einzelnen Gast, der ein gastronomisches Angebot in Anspruch nehmen möchte. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind u.a. asymptomatisch vollständig geimpfte Personen sowie genesene Personen.
Ein aktuelles Schutz und Hygienekonzept liegt im Verein aus und kann auch Online
zb. auf der Startseite www.bssb.de eingesehen werden.
Das
Betreten des Schützenhauses ist
nur mit FFP2 Maske erlaubt, ausgenommen bei der Sportausübung. Beim eigentlichen Schiessvorgang muss keine FFP2 Maske getragen werden.
Hygienekonzept